Für die von uns erbrachten Leistungen erlauben wir uns folgende Kosten zu berechnen:
Besichtigung, Ermittlung, Ausarbeitung | 120,00 € pro Stunde |
Fahrt- und Wartekosten | 120,00 € pro Stunde |
Schreibarbeiten | 120,00 € pro Stunde |
Kilometerpauschale | 0,77 € pro km |
Telefon, Schreibauslagen, Porto, Foto usw. | nach Aufwand |
Reise- / Hotel- / Bahn- / Flugkosten | nach Aufwand / Beleg |
Kosten für hinzugezogene Sachverständige | nach Aufwand / Beleg |
Zuschlag auf den Stundensatz in der Zeit von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr | 50% |
Zuschlag auf den Stundensatz in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr | 100% |
Zuschlag auf den Stundensatz an Samstagen | 50% |
Zuschlag auf den Stundensatz an Sonn- und Feiertagen | 100% |
„Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweis der Umsatzsteuer nach §19 UStG."
Unsere Leistungen sind sofort nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
Der Auftraggeber übernimmt sämtliche Kosten, die dem Sachverständigen dadurch entstehen, dass er sein schriftliches Gutachten im Rahmen einer gerichtlichen Ladung mündlich erläutern muss. Hierzu zählen die Kosten für Anreise, Abreise, Reisekosten, Übernachtungskosten, Wartezeiten und Arbeitszeiten die nicht über die JVEG bzw. der in dem Land der gerichtlichen Vorladung geltenden Vergütungssätze des jeweiligen Gerichtes abgedeckt sind. Dabei gelten die normalen, vorgenannten Kosten für erbrachte Leistungen.